[COVER] ITM praktiker

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Meldungen Nr. 1410-1419
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Mit "ITM-Newsroom" gibt es für "ITM praktiker"-Leser - nicht regelmäßig! - Kurzmeldungen über aktuell vorgestellte neue Produkte, Technologien und Veranstaltungen sowie Neuigkeiten zu "praktiker" und praktiker.at. - Es geht hier um alle jene Themen, die auch Gegenstand der Berichterstattung des "praktiker" sind: Audio, Video, Foto, TV/Heimkino, Telekommunikation, Navigation, Computer und - sowieso - Multimedia-Technologien.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1419:

AFP auf 1,4 Mio. Pfund für Twitter-Fotos verklagt

(18.01.2013) Wie das "British Journal of Photography" kürzlich berichtet hatte, klagt der freiberufliche Fotograf Daniel Morel die französische Nachrichtenagentur Agence France Press (AFP) auf 1,4 Mio. Britische Pfund wegen ungefragter Verwendung seiner auf Twitter geposteten Fotos - siehe www.bjp-online.com: Agence France-Presse infringed on photographer's copyright in landmark Twitter case (www.bjp-online.com/british-journal-of-photography/news/2236638/agence-francepresse-infringed-on-photographers-copyright-in-landmark-twitter-case). Es handelt sich dabei um Fotos vom Erdbeben in Haiti im Jahr 2010. Der Rechtsstreit läuft nun schon seit Anfang 2011. Nun hat ein Richter in dieser Woche - als ersten Erfolg für Morel - festgestellt, dass AFP und Washington Post gegen das Copyright des Fotografen an diesen Fotos verstoßen habe.

Morel war damals in Port-au-Prince, hatte dort Fotos gemacht und mit Hilfe eines Freundes einen Twitter-Account unter der Bezeichnung "PhotoMorel" angelegt und auf dieser Seite 13 seiner Fotos vom Erdbeben in Haiti präsentiert.

Morel beschuldigt AFP, seine Fotos ohne seine Einwilligung verteilt und verkauft zu haben womit gegen mehrere Gesetze verstoßen wurde. Ebenso wird auch die "Washington Post" von ihm angeklagt, seine Bilder verwendet zu haben. Beschuldigt wird auch die Bildagentur Getty Images, die auf Basis eines Abkommens mit AFP, die von AFP angebotenen Bilder für weltweite Verbreitung verwenden darf. Grob gesprochen, beruft sich Getty Image darauf, dass die Bilder automatisch aus den Datenbanken übertragen werden - diese waren eben von AFP bereitgestellt worden - und schiebt damit AFP den Schwarzen Peter zu.

Da die Bilder sehr massiv - wohl nahezu in jedem Nachrichtenmedium weltweit - verwendet wurden, geht es bei diesem Rechtsstreit um bis zu 1,4 Mio. Britische Pfund.

Eigentlich ist es eine klare Sache, dass für die Verwendung eines fremden Fotos das Einverständnis - auch gegen Honorar - des Rechteinhabers vorliegen muss. Allerdings ist es wohl schwierig für eine Privatperson einen Rechtsstreit gegen große Nachrichtenagenturen zu führen. Wenn also diese Entscheidung positiv für den Fotografen ausgeht - was eigentlich zu erwarten sein müsste -, dann wird es künftig in gleichartigen Fällen leichter sein, sein Recht durchzusetzen resp. wird die Genehmigung zur Nutzung der Fotos von vornherein mit dem jeweiligen Rechteinahaber eingeholt werden.

Schwierig zu verstehen: Lizenzkosten für Geistiges Eigentum sind bei anderen Produkten der Gewinn

Die Lizenzkosten für Geistiges Eigentum - also für Nutzung von Fotos, Videos, Texten oder Musik - entsprechen prinzipiell dem Gewinn bei allen anderen Produkten. Da es hierbei heute durch Digitaltechnik zumeist keine Kosten für die Herstellung des Einzelexemplars gibt, ist quasi nur die Gewinnspanne zu bezahlen. Das gilt freilich auch für die Nutzung für die Veröffentlichung, wenn keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Also beispielsweise auch auf Webseiten, die nur als Hobby ohne Gewinnabsicht betrieben werden. Das Auto, das man nur zum Spaß kauft, bekommt man vom Hersteller schließlich auch nicht zu seinen Material- und Arbeitskosten. Die Konstruktion und die Idee, das Auto zu bauen war auch schon beim ersten Exemplar des Automodells fixfertig. Je besser diese Idee war und je besser die Konstruktion des Autos ist, desto höher darf dann auch die Gewinnspanne sein. Das ist dann die geistige Leistung, die als Gewinn mit dem Kauf jedes einzelnen Autos mitbezahlt wird.

Die gerne verbreitete Forderung nach Aufhebung des Urheberrechts, weil es dafür kein Verständnis gäbe, ist ziemlich absurd. Wenn morgen alle beginnen würden, bei Rot über die Kreuzung zu fahren - etwa, weil es einfach nicht mehr zeitgemäß ist an der Kreuzung anzuhalten, weil beim Stehen an der Kreuzung Auspuffgase nutzlos entstehen -, wird man auch nicht aufhören dafür Strafmandate auszustellen.

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Wenn das Private nicht verstehen, die eine Hobby-Website betreiben oder eine Präsenz in einem Social Network haben, ist das zumindest verständlich. Bei einer großen Nachrichtenagentur, die sich ja primär mit dem An- und Verkauf von Nutzungsrechten beschäftigt, ist das nicht nachvollziehbar.

1,4 Mio. GBP klingt viel, aber die Agenturen und Zeitungen hätten ohne solche Fotos nichts zu verkaufen und sie verschenken ja selbst ihre Leistungen auch nicht. In diesem Fall wurden die Fotos weltweit von zahllosen Medien verwendet. Es geht also wohl auch um Geld, das für etwas eingenommen wurde, wofür man bis jetzt nichts bezahlen wollte.

Nachtrag am 30.11.2013: Wie vor einigen Tagen gerichtlich entschieden worden ist, wurden dem Fotografen Daniel Morel letztlich 1,2 Mio. USD an Schadensersatz zugesprochen.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1418:

Neue Sanyo eneloop XX jetzt auch als Micro-Zelle

[BILD] Sanyo eneloop XX im Micro/AAA-Format - (c) SanyoDie besonders leistungsstarken NiMH-Akkus der Sanyo-eneloop-XX-Familie kommen im Februar in verbesserter Version mit mehr Kapazität und weniger Selbstentladung in der populärsten Größe Mignon/AA. Erstmals sind eneloop XX auch in der Größe Micro/AAA verfügbar.                     Bild: © Sanyo

(14.01.2013) Sanyo verteidigt mit der NiMH-Akku-Serie "eneloop" anhaltend ihre bereits seit Jahrzehnten traditionelle Spitzenposition bei Akkutechnologie, ganz speziell auch bei den NiMH-Formaten, die statt Einweg-Alkali-Mangan-Zellen eingesetzt werden. Nun gibt es mit der Serie eneloop XX erstens wiederum geringfügig erweiterte Kapazität, zweitens, eine um 10% wiederum verbesserte, kleinere Selbstentladung und drittens, werden diese mit Erscheinen der neuen eneloop-XX-Serie im kommenden Februar - zusätzlich zum heute populärsten Format Mignon/AA - nun auch im AAA-/Micro-Format erhältlich werden.

Die neuen Sanyo eneloop XX Mignon/AA haben eine Kapazität von 2550 mAh und damit um 50 mAh mehr als zuletzt.

Mit Sanyo eneloop XX Micro/AAA gibt es erstmals die Serie eneloop XX auch für das Zellenformat Micro resp. AAA. Diese haben eine typische Kapazität von 950 mAh.

Alle Sanyo-eneloop-XX-Akkus sind - wie besonders hervorgehoben von Sanyo: mit Sonnenenergie - bereits vorgeladen und daher sofort einsetzbar. Sie sind für bis zu 500 Lade-Entlade-Zyklen ausgelegt und sind auch bei tiefen Temperaturen bis -20°C brauchbar.

Diese aktuelle Generation NiMH-Akkus hat eine wiederum um 10% verbesserte extrem kleine Selbstentladung: Nach einem Jahr Lagerung sind noch 85% der Kapazität vorhanden. Als die NiMH-Akkus in den 1990er-Jahren vorerst lediglich gegen die mittlerweile abgelösten NiCd-Akkus wegen ihrer höheren Kapazität interessant waren, waren diese aufgrund der urgewaltigen Selbstentladung - je nach Typ - innerhalb zwei Wochen bis zwei Monaten leer. Bei NiCds war es mit etwa drei Monaten bis zu kompletten Selbstentladung immerhin etwas besser und beide waren nur für sofortige Verwendung für starke Verbraucher sinnvoll. Mittlerweile braucht man an die Selbstentladung nicht mehr denken.

Die Zellenspannung von NiMH-Zellen beträgt bekanntlich nominal 1,2 V. Sie sind daher mit nahezu allen Geräten, die normalerweise aus Einweg-Alkali-Mangan-Zellen gespeist werden, verwendbar. Bekanntlich gibt es Geräte - aber heute praktisch nicht mehr -, die den höheren Innenwiderstand von Alkali-Mangan-Zellen brauchen. Und es gibt auch manche Geräte die fehlkonstruiert sind und die daher eine Zellenspannung von 1,5 V brauchen. Geräte müssten nach Standard so ausgelegt sein, dass sie mit einer Zellenspannung ab 1 V vollwertig arbeiten, was in der Regel - aber nicht immer - zutrifft.

Abgesehen von der ungleich höheren Wirtschaftlichkeit und auch Umweltschonung sind NiMH-Akkus gegenüber Einweg-Alkali-Mangan-Zellen bei Geräten mit hoher Leistungsaufnahme die bessere Wahl. Solche starken Verbraucher sind beispielsweise Foto-Blitzgeräte. Dadurch, dass höhere Ströme fließen können, sind sie erheblich schneller wieder blitzbereit. Der Vorteil liegt hier im kleineren Innenwiderstand. Der Vorteil bei Foto-Blitzgeräten liegt bei einer um ca. 1/3 verkürzten Aufladezeit des Elkos im Blitzgerät. Das ist also durchaus nicht unerheblich.

Bei den Mignon-Akkus gibt es auch die im Jahr 2011 erschienene, derzeit noch aktuelle Vorgänger-Version XX/Pro, die im Mignon-Format eine Kapazität von 2500 mAh hat. Diese haben eine etwas höhere Selbstentladung. Die neuen eneloop XX mit typisch 2550 mAh im Mignon-Format sind die neuen mit kleinerer Selbstentladung. Darauf wäre zu achten, weil es freilich sinnvoller ist, die Akkus mit der aktuellen Technologie zu wählen. Vom Format Micro/AA gibt es freilich keine Vorgänger-Version, da diese nun neu sind.

Sanyo ist bekanntlich seit April 2011 eine 100%ige Tochter von Panasonic. Interessant in diesem Zusammenhang ist es, dass als Ergebnis eines Großfeldtests zur Leistung von NiCd- und NiMH-Akkus im Jahr 1994 unter "praktiker"-Lesern anlässlich der Vorstellung der Bauanleitung zum seinerzeit revolutionären "ECS-Akkulader" (siehe Mega-ECS-Lader »strip« auf Basis Lytron ECS 2011) die besten Akkus jene von Sanyo und die zweitbesten jene von Panasonic waren.

Die neue Generation der Sanyo eneloop XX soll ab kommendem Februar erhältlich werden.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1417:

Olympus LS-14: PCM-Audiorecorder mit Schnellwahl

[BILD] Olympus LS-14 - (c) OlympusOlympus LS-14 ist der Nachfolger des bereits bewährten LS-11. Geboten werden nun zahlreiche Verbesserungen und zusätzliche Funktionen für komfortable Aufnahmen unterwegs in höchster Qualität. Auch von lauten Konzerten. Bis 130 dB Schalldruck sollen die Mikrofone mühelos verarbeiten können.                           Bild: © Olympus

(10.01.2013) Mit dem LS-14 bringt Olympus nun nach fast drei Jahren einen Nachfolger des bewährten und - nicht nur von "praktiker" - hochgelobten Profi-Pocket-Audiorecorders LS-11 (siehe Meldung vom 31.07.2009: Olympus LS-11: Profi-Fieldrecorder ist Schnittpult). Neben den bereits vom LS-11 vertrauten und bewährten Funktionen hat man sich vor allem ein neues Wahlrad einfallen lassen, mit dem man zwischen Schnellaufnahme, Manuell-Aufnahme und Tuner - also ein Tuner ist nun auch integriert - blitzartig umschalten und damit auch auf überraschend sich ergebende Aufnahmen reagieren kann. Außerdem gibt es einen Smartmodus mit neuer Aufnahmeautomatik-Lösung, Overdubbing, Pre-Record-Pufferspeicher und die Mikrofone verkraften Schalldruckpegel bis 130 dB - also perfekt auch für Live-Konzerte mit Lautstärke bis über die Schmerzgrenze hinaus.

Etwas, das leider wirklich schade ist gegenüber den Vorgänger-Modellen ist, dass das Gehäuse nun aus Kunststoff und nicht mehr aus Aluminium ist. Das wird zumindest einen gefühlsmäßigen Unterschied bedeuten. Ansonsten dürfte es aber beim LS-14 ausschließlich Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Spitzenmodell LS-11 geben.

Stufen-Drehschalter für schnelle Aufnahmebereitschaft

Besonders bemerkenswert ist ein neuer Stufen-Drehschalter. Mit diesem kann zwischen den Betriebsarten Tuner, Smart, Manual und Quick umgeschaltet werden. Tuner ist also ein integrierter UKW-Radio von dem auch direkt aufgenommen werden kann. Das mag zwar unnötig wirken, aber er frißt ja sozusagen kein Brot. Vor allem auf Reisen ist es zumindest für den Privatgebrauch recht nett, Mitschnitte der jeweils örtlichen Radioprogramme zu machen. Außerdem klassischer "Download" von Musik, nämlich Aufnahme. "Quick" ist einfach Aufnahme mit automatischer Aussteuerung und "Manual" ist normale manuelle Aussteuerung.

"Smart" ist interessante Methode einer gemäßigt automatischen Aussteuerung

"Smart" ist eine neue Funktion, bei der das Eingangssignal während einer Aufnahme immer wieder kontrolliert und die Einstellugen nachjustiert werden. Es konnte vorläufig von "praktiker" noch kein Exemplar getestet werden, aber das klingt nach einer sehr interessanten Funktion bei der man trotz Automatik die Qualität von manuell ausgesteuerter Aufnahme bekommen kann. Der Nachteil von automatischer Aussteuerung normalerweise ist es ja, dass die Lautstärke auf einen Idealpegel korrigiert wird wodurch eben die tatsächlich während der Aufnahme herrschenden Lautstärke-Unterschiede kaum erkennbar sind. Deswegen wird automatische Aussteuerung auch nur zur Not verwendet.

Insgesamt sieht das Bedienfeld etwas übersichtlicher als bei den Vorgänger-Modellen aus. Der Cursorblock mit Mitteltaste scheint allerdings nicht so deutlich ertastbar zu sein wie bei den Vorgängern. Drei Tasten - F1, F2, F3 - sind als Softtasten ausgeführt. Die jeweils aktuelle Funktion dazu wird im Display angezeigt.

Bewährte Funtktionen und weiterhin Speisung aus Mignon-Zellen

Ansonsten wird weitestgehend - auch hinsichtlich der Aufnahmemodi - das geboten, was bereits vom LS-11 vertraut ist. Auch das Display ist wie vertraut groß und übersichtlich. Wunderbar ist es, dass der Recorder weiterhin über zwei Mignon-Zellen gespeist wird. Die Arbeitsdauer soll dabei bei 50 Stunden liegen, was freilich eine großartige Konstruktionsleistung ist. Mignon-Zellen bekommt man weltweit überall. Wenn man will kann man wohl auch NiMH-Akkus in Mignon-Format verwenden. Jedenfalls mit den Vorgängern war das problemlos möglich.

Drittes "Tresmic"-Mikrofon für satte Bass-Aufnahmen ab 20 Hz

Neu ist ein zwischen den beiden Mikrofonen angeordnetes drittes Mikrofon "Tresmic" mit Kugelcharakteristik. Dieses sorgt für die Aufzeichnung von Bass-Frequenzen bis hinunter zu 20 Hz. Bemerkenswert bei den Mikrofonen generell ist, dass sie für einen Schalldruckpegel von bis zu 130 dB ausgelegt sind. Das ist also eine Lautstärke, die man mit ungeschützten Ohren kaum mehr erträgt.

Eine Besonderheit einger Olympus-Recorder ist auch im LS-14 enthalten, nämlich die Sprachausgabe. Dabei erhält man also das Feedback von Einstellungen ein gesprochener Sprache. Das ist nicht nur für die Bedienung von Blinden wichtig sondern auch dann, wenn man im Dunkeln agieren muss und auch eine Display-Beleuchtung stören würde.

Olympus LS-12: Schwächerer Bruder des LS-14

Neben dem LS-14 gibt es mit dem LS-12 einen um ca. 60 EUR billigeren, schwächeren Bruder. Die Mikrofone des LS-12 haben mit 60 bis 20.000 Hz (LS-14: 20 bis 20.000 Hz) einen kleineren Frequenzumfang nach unten hin, der LS-12 hat kein drittes Mikrofon, keine interne Schnittmöglichkeit, keine gesprochene Menüführung und letztlich hat der LS-14 4 GB internen Speicher (LS-12: 2 GB) und außerdem sind beim LS-14 Stativ-Clip (Olympus CL2) und Tasche dabei. Sofern also nicht die zusätzlichen Möglichkeiten des LS-14 alle nicht gebraucht werden sollten, dürfte der LS-14 wohl die bessere Lösung sein.

Ansonsten sind die beiden Modelle ziemlich baugleich. Die Gehäusefarbe des LS-14 ist Schwarz und die des LS-12 ist Mittelgrau. Abgesehen von der Gehäusefarbe und dem dritten Mikrofon beim LS-14 sehen die beiden Geräte auch weitestgehend gleich aus.

Beide Modelle sind ab sofort erhältlich. Der Preis für den LS-14 liegt bei ca. 220 EUR, der für den LS-12 bei ca. 160 EUR. Sowohl für LS-12 als auch LS-14 gibt es als separates Zubehör die Infrarot-Fernbedienung Olympus RS-30W, die übrigens auch zur gesamten LS-Serie passt.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1416:

Panasonic Lumix TZ41 mit 5-Achsen-Stabilisator

[BILD] Panasonic Lumix TZ41 - (c) PanasonicDie Lumix TZ41 ist das neue Modell in der sehr erfolgreichen Reisesuperzoom-Pocketkamera-Serie, nun u.a. mit durchaus High-ISO-tauglichem 18-Mpx-Sensor, neuem Hybrid-5-fach-Bildstabilisator, GLONASS-Positionsdaten und WLAN aufwartet.                           Bild: Panasonic

(08.01.2013) Panasonic hat soeben mit der Lumix TZ41 das für den März zu erwartende, nächste Modell ihrer besonders erfolgreichen TZ-Reisekamera-Serie vorgestellt. Besondere Neuerungen gegenüber der derzeit aktuellen TZ31 (siehe Meldung vom 01.02.2012: Panasonic Lumix TZ31: Reisesuperzoom-Pocketkamera): High-Sensitivity-MOS-18-Mpx MOS-Sensor, Hybrid-5-Achsen-Bildstabilisator, wiederum schnellerer Autofocus auch dank neuer Venus-Engine-Version, WLAN-Modul, Positionsdaten nun über GLONASS und wie bereits gewohnt sowieso Full-HD-Videoaufnahme mit integriertem Stereo-Mikrofon.

Wie bereits bei der Vorgängerin TZ31 wird also ein High-Sensitivity-MOS-Sensor eingesetzt, allerdings in einer neuen Ausführung mit nun 18 Mpx gegenüber zuletzt 14 Mpx. Die Ergebnisqualität bei High-ISO - also klare Bilder bei ISO 400, gut brauchbar bei ISO 800 und zur Not einstellbar bis ISO 6400 - konnte trotz der um fast ein Drittel höheren Auflösung gehalten werden. Für eine Kamera dieser Sensorgröße (1/2,33 Zoll) ist das eine großartige Leistung. Beibehalten wurde das 20-fach-Zoom F3,3-6,4/24-480 mm äquiv. KB, das als Anfangsbrennweite weiten Weitwinkel und als Endbrennweite "großes" Tele bietet. Trotzdem die Kamera mit im Ruhezustand eingefahrenem Objektiv leicht in die Hosentasche passt.

Das mit 920.000 Subpixeln besonders hochauflösende und mit 7,5 cm Diagonale auch sehr große Display ist als Touchscreen ausgeführt für Bedienung und beispielsweise auch blitzartiger Defintion der Position des AF-Punktes durch einfaches Antippen der Stelle im Sucherbild. Weiters neu ist, dass der Touchscreen mit Multitouch funktioniert. Es können also - so wie am Smartphone oder Tablet - zumindest zwei Berührungspunkte ausgewertet werden. Beispielsweise um ein Bild in der Wiedergabe zu vergrößern oder zu verkleinern.

Weiterhin alles manuell einstellbar und neuer Bildstabilisator mit fünf Drehachsen

Wie bereits seit mehreren Vorgänger-Versionen sind alle Haupteinstellungen wie Blende, Verschlußzeit und ISO-Empfindlichkeit auch manuell möglich. Das ist wichtig für versierte Fotografen, die eine Immer-dabei-Kamera suchen und dennoch nicht auf die volle Kontrolle über die Kameraeinstellungen verzichten wollen.

Völlig neu ist der Hybrid-Bildstabilisator mit fünf Drehachsen; darunter auch vertikale und horizontale Drehung resp. Rotation. Damit sind Freihandaufnahmen mit noch größerer Toleranz bei der Verschlusszeit möglich, was vor allem bei extremen Teleaufnahmen sehr wichtig ist.

Zusätzlich bietet die TZ41 einen automatischen Horizontalausgleich. Dafür werden horizontale Linien im Bild erkannt und die Bildaufnahme wird bei verkanteter Kamerahaltung automatisch ausgerichtet. Wie das genau funktioniert wird von "praktiker" noch eingehend im Rahmen eines bald erfolgenden Tests nach Verfügbarkeit der ersten Serien-Exemplare eruiert werden. Beispielsweise schräg aufgenommene horizontale Linien dürfen im Bild eigentlich nicht waagrecht sein. In diesem Punkt sind die vorliegenden Vorinformationen etwas wenig konkret. Zusätzlich gibt es aber auch eine elektronische Wasserwaage, was bei Kompaktkameras durchaus unüblich ist.

WLAN-Adapter für NFC, Internet-Hochladen und Wiedergabe über DLNA-Fernseher

Neu ist auch ein integrierter WLAN-Adapter. Dieser bietet sowohl - über NFC - Verbindung zum Smartphone - für Fernsteuerung der Kamera mit Spezial-App von Panasonic -, Verbindung zum eigenen PC, zum Tablet-PC oder auch über WLAN-Hotspot direkt ins Internet als auch die Möglichkeit, Fotos und Videos über DLNA-kompatible Geräte übertragen zu können. Beispielswesie zur Wiedergabe über einen DLNA-tauglichen Fernseher. Also völlig ohne Kabelverbindung und daher auch für Laien sehr unkompliziert nutzbar. Ein großer Vorteil dabei ist selbstverständlich auch, dass man sich dadurch das Mitführen von Verbindungskabeln ersparen kann, die bei derart kleinen Geräten wie der TZ41 leicht mehr Platz brauchen als die Kamera selbst.

Videoaufnahmen sind in verschiedenen Formaten - darunter auch mp4 speziell zur Verwendung auf Webseiten - möglich. Für höchstwertige Darstellung über Fernseher in Full-HD-1080/50p (!). Beibehalten wurde auch das besonders gut funktionierende Stereo-Mikrofon, das durchaus mit einem integrierten Mikrofon eines Camcorders mithalten kann. Der optische Bildstabilisator funktioniert freilich auch bei Videoaufnahmen.

Russisches GLONASS statt GPS für Positionsdaten mit Ortsbezeichnung aus Datenbank

Neu überarbeitet wurde auch das Geo-Positionierungssystem. Dieses arbeitet nun mit dem russischen GLONASS-System. Dieses findet bei der Erstsuche erheblich schneller die aktuelle Position als das wohl schon etwas betagte GPS, das normalerweise eingesetzt wird. Von GLONASS sind derzeit 29 Satelliten in Betrieb. Wie schon bisher, wird die Aufnahmeposition in den EXIF-Header der jeweiligen Bilddatei eingefügt. Die Kamera enthält zudem mehr als eine Million Namen von insgesamt 200 Ländern, Orten, wichtigeren Plätze und Sehenswürdigkeiten. Über GLONASS wird auch automatisch die integrierte Uhr samt Zeitzone eingestellt.

Zusätzlich gibt es einen Kompass, dessen Daten ebenfalls in den Exif-Header geschrieben werden. Damit sieht man dann auch, in welche Richtung vom angegebenen Standort fotografiert wurde. Freilich wird ja nicht der Ort angezeigt, der fotografiert wird sondern jener wo die Kamera ist. Bei dem starken Tele kann das durchaus weit weg davon sein. Deswegen ist eine Richtungsangabe sehr wichtig.

Kreativeffekte und für extreme Lichtsituationen HDR-Funktion

Mit "Creative Control" und "Creative Retouch" gibt es sogenannte Kreativfunktionen und es gibt 14 Aufnahmeeffekte wie Retro, Expressiv, High-Key, Low-Key, Sepia, Dynamic Monochrome etc. Die neue Funktion "Creative Panorama" erzeugt in der Kamera ein Panoramafoto. Die Aufnahme erfolgt dabei durch horizontales oder vertikales Schwenken der Kamera. Neu dabei ist, dass Aufnahmeeffekte auch auf Panoramafotos angewandt werden können. Falls man also alle seine Aufnahmen mit einem der Aufnahmeeffekte macht, dann passen auch die Panoramafotos hinsichtlich des Aufnahmeeffekts dazu.

Ernsthafter fotografisch bedeutsam ist eine ebenfalls enthaltene HDR-Funktion, die aus mehreren automatisch aufgenommenen Aufnahmen knapp hintereinander automatisch ein HDR-Bild zusammensetzt. Das ist eine wichtige Funktion für Motive mit extremen Licht-Schatten-Kontrasten.

Ebenfalls gibt es eine wiederum verbesserte Funktion für 3D-Aufnahmen, wobei nach einem kurzen horizontalen Schwenk der Kamera während der Aufnahme die Kamera automatisch ein glaubwürdiges 3D-Foto generiert.

Der Akku der Lumix TZ41 wird über den USB-Anschluss geladen. Also entweder über einen PC oder über einen USB-Ladeadapter.

Die Lumix TZ41 wird ab März erhältlich werden. Der Preis ist derzeit noch nicht bekannt. Als Gehäusefarben werden Schwarz, Titan-Silber, Weiß und Bordeaux-Rot zur Auswahl stehen.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1415:
HIGHLIGHT IM "praktiker"-TESTLABOR

D-Link Boxee Box: Letztes Update wohl Ende Jänner

[BILD] D-Link Boxee Box DSM-380 mit Fernbedienung - (c) Felix WesselyFür den mit der Community-Software "Boxee" laufenden Internet- & Mediaplayer Boxee Box DSM-380 von D-Link dürfte es nun nur noch ein Firmware-Update geben. Zumindest als Player zur Wiedergabe von USB-Datenträgern oder Audio- und Videodateien aus dem eigenen LAN ist das Gerät weiterhin verwendbar.                                 Bild: Felix Wessely

(03.01.2013) So wie es aktuell ausschaut, wird die Boxee-Software für die D-Link Boxee Box nun nicht mehr weiterentwickelt. Ein letztes Update wird nun für Ende Jänner erwartet. Mit der Boxee Box DSM-380 hatte D-Link vor etwa zwei Jahren ein großartiges Quellengerät für Fernseher geschaffen, mit dem sowohl lokal vorhandene Videodateien aller gängigen Formate als auch Videostreams aus dem Internet am Fernseher angeschaut werden können wie normale Fernsehsendungen (siehe zuletzt hier Meldung vom 13.05.2011: D-Link Boxee Box neu und mit deutscher Oberfläche u. ff.).

Die Boxeee-Software ist aus einem als offenes Community-Projekt gestarteten Software-Paket hervorgegangen, mit dem aus einer frühen Version der Spielkonsole X-Box ein Mediaplayer gemacht werden konnte ("XBMC Media Center", zuvor: "XBox Media Center").

Boxee gab es bis Anfang 2012 als Software für MacOS, Linux, Windows und Apple-TV. Fortan wollte sich die Firma Boxee auf Software für Settop-Boxen wie eben Boxee Box und auch beispielsweise Iomega TV konzentrieren. Die Software Booxee ist nicht offen für Änderungen, da der Hersteller der Software diese primär durch Verträge mit Content-Anbietern finanziert, die dafür zahlen - oder zumindest zahlen sollten -, damit ihr Angebot in der Boxee-Oberfläche aufscheint.

Da das offenbar nicht gereicht hatte, wollte man wohl selbst auch das Geschäft mit der Hardware machen und hat deswegen vor ein paar Monaten selbst die eher wenig attraktive Settop-Box "Boxee TV" herausgebracht. Diese kann in vollem Umfang nur in Verbindung mit einem Cloud-Speicherdienst genutzt werden, der knapp 15 USD pro Monat kostet. Entsprechend erfolgreich ist das auch.

Die Firma Boxee will also augenscheinlich ihre eigene Hardware "Boxee TV" auch forcieren indem die Software für fremde Hardware nicht mehr weiterentwickelt wird.

Nun soll - voraussichtlich - bis Ende Jänner noch ein Firmware-Update kommen, das sowohl kleinere Bugs beheben soll und es auch ein Update auf den Flash-Player geben soll. Derzeit spielen mangels aktuellen Flash-Players beispielsweise Videos von YouTube nicht mehr mit der Boxee Box. Siehe auch bbx.boxee.tv/blog boxee.tv: Our Team Blog.

D-Link Boxee Box DSM-380 jedenfalls weiterhin vollwertig als Player

Auch falls das erwartete letzte Update nicht mehr kommen sollte, wäre die D-Link Boxee Box DSM-380 auch weiterhin zumindest ein sehr guter Player für eigene Videos von USB-Speicher - Flash oder Harddisk - sowie für Audio- und Video-Inhalte, die auf einem eigenen PC - via LAN resp. WLAN erreichbar - gespeichert sind. Und dafür werden alle heute nur einigermaßen relevanten Dateiformate unterstützt.

Dass die Vielfalt der AV-Dateiformate dabei in absehbarer Zukunft noch größer werden sollte - das Chaos damit also noch verstärkt würde -, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr wird es zunehmend eine Reduzierung dieser unnötigen Vielfalt geben.

Nach Angaben von Boxee sollen die Online-Zugänge über die Boxee Box zum Boxee-Server weiterhin aufrecht bleiben. Lediglich die Firmware wird von Boxee-Seite nicht mehr aktualisiert werden. Eine Öffnung der Firmware zur freien Konfiguration ist von Herstellerseite nicht vorgesehen. Ein evtl. - sowieso heikles - Rooten zum Öffnen der Software für eigene Installationen wie beispielsweise das normale "XBMC Media Center" wäre - wenn überhaupt - erst sinnvoll nach Aufspielen der letzten Firmware-Version.

Bessere Alternative als Internet- & Mediaplayer: Sony NSZ-GS7

Seit ein paar Wochen gibt es mit dem Internet- und Mediaplayer Sony NSZ-GS7 ein Quellengerät für Fernseher, das noch mehr bietet als - die mittlerweile auch schon zwei Jahre alte - Boxee Box. Der Sony NSZ-GS7 bietet neben den Möglichkeiten der Boxee Box auch etliche zusätzliche. So können beispielsweise auch Harddisks mit NTFS-Format gelesen werden. Das ist nicht unwesentlich, weil NTFS das Standard-Format für Harddisks unter Windows ist. Weiters ist der NSZ-GS7 DLNA-kompatibel und kann daher auf andere DLNA-kompatible Geräte - wie beispielsweise Harddisk-Videorecorder - zugreifen.

Als Betriebssystem-Unterbau fungiert Android. Als Webbrowser ist Google Chrome integriert.

Und etwas, das sich zunehmend für die Fernbedienung von Geräten der Unterhaltungselektronik durchsetzt wird auch geboten: Fernbedienung über eine Android Smartphone-App "Media Remote" von Sony.

Ein Rootkit zum NSZ-GS7 - womit Android-Anwendungen frei installierbar wären - ist vorläufig noch nicht verfügbar. "Einschlägig Verdächtige" wie beispielsweise GTVHacker wollen damit zuwarten, bis neuere Firmware-Updates vorhanden und auch genügend Geräte bereits in Verwendung sind.

PC als universeller Mediaplayer nach wie vor optimal für Praktiker

Für den versierten Praktiker ist nach wie vor ein PC resp. Notebook-PC - idealerweise mit HDMI-Ausgang - die beste und universellste Lösung für die Nutzung von Internet-Videos und eigenen Videos beliebiger Formate auch über den Fernseher.

Internet- und Mediaplayer bieten eine sehr einfache Möglichkeit, Audio und Video als Stream oder Datei aus dem Internet oder von eigenen Datenträgern zu nutzen. Ein frei programmierbarer Computer mit freier Auswahl an Anwendungen und Diensten ist selbstverständlich unschlagbar hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten.

Generell für Internet-Video direkt zum Anbieter oder über Antenne

"praktiker" empfiehlt generell für die Nutzung von Internet-Videos, diese direkt beim jeweiligen Anbieter zu beziehen und nicht über zentrale Portale wie beispielsweise Google-TV. Sofern es diese Wahlmöglichkeit eben gibt. Diese gibt es aber typischerweise zumindest bei Angeboten von Fernsehsendern über die jeweiligen Mediatheken auf deren eigener Website. Dort werden in der Regel auch Live-Streams geboten; also was gerade gesendet wird.

Bevorzugt sollten freilich Fernsehsendungen über Satellit, Kabelfernsehen oder terrestrisch empfangen werden, wenn das möglich ist. Videorecorder gibt es ja auch, wenn man sich eine Sendung zu einem späteren Zeitpunkt anschauen will. Die Kapazität des Internet ist auch heute noch nicht so hoch, dass sich jeder jede Fernsehsendung zeitversetzt übers Internet anschauen könnte. Abgesehen davon, dass bei höherem Traffic-Bedarf für die Übertragung in der Regel auch mehr zu bezahlen ist.

Außerdem gibt es eigentlich keine Notwendigkeit aus der Warte des Konsumenten, dass alles, was man tut - also nun auch, welche Filme man sich anschaut - irgendwo protokolliert wird. Video-Portale werden nicht aus Altruismus betrieben.

Man soll sich deswegen nicht abschotten. Aber man braucht die Datensammlerei nicht unnötig befeuern indem Alternativen genutzt werden, wo es diese gibt.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1414:

Kodak: Digitalfoto-Patente um 525 Mio. verkauft

[BILD] Kleinbildpatrone Farbnegativfilm Kodak Professional PORTRA 160 - (c) Felix Wessely1100 Digitalfoto-Patente von Kodak gehen nun für 525 Mio. USD an eine Gruppe von Herstellern wie u.a. Apple, Google, Microsoft, Facebook und Samsung. Damit dürfte der Neustart für Kodak gesichert sein. - Im Bild: Kleinbildpatrone des Farbnegativfilms Kodak Professional PORTRA 160.                                 Bild: Felix Wessely

(20.12.2012) Schöne Nachrichten vor Weihnachten für Kodak: Wie soeben bekannt wurde, wird ein Paket an 1100 Patenten - deren Wert von Kodak mit 2,6 Mia. USD angegeben wurde - für immerhin 525 Mio. USD verkauft. Käufer ist Intellectual Ventures, die als Patentverwerter für zwölf Lizenznehmer auftreten. Dabei handelt es sich u.a. um Apple, Google, Adobe, Facebook, Fujifilm (!), HTC, Huawei, Microsoft, RIM und Samsung.

Kodak hält als einer der bedeutendsten Pioniere in der Digitalfotografie etliche grundlegende Patente wegen derer u.a. derzeit auch Smartphone-Hersteller verklagt werden. Diese Klagen sollen nun auch zurückgezogen werden.

Kodak ist bekanntlich in große Schwierigkeiten gekommen und hatte sich erst im vergangenen Februar vom Digitalkamera-Bereich getrennt (siehe Meldung vom 10.02.2012: Kodak konzentriert sich künftig nur noch auf Film). Kodak steht in den USA unter Chapter 11, das ist ein Verfahren in den USA, das Unternehmen, die in Schwierigkeiten gekommen sind einen Neustart ermöglicht, was durchaus nicht selten auch funktioniert. So bereits einmal bei General Motors.

Für Kodak, die sich nunmehr auf das Geschäft mit Filmmaterial resp. fotochemische Produkte konzentrieren bedeuten die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Patente eine gute Aussicht darauf, dass im nächsten Jahr der Neustart gelingen kann.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1413:

Instagram wird Fotos ohne Gegenleistung verwerten

[BILD] Logo Facebook/Instagram - (c) Facebook/InstagramMit neuen Nutzungsbedingungen, die automatisch ab Mitte Jänner in Kraft treten beansprucht die seit ein paar Monaten zu Facebook gehörende Firma Instagram für alle zu Instagram hochgeladenen Fotos Nutzungs- und Verwertungsrechte - inklusive Lizenzierung auch gegen Entgelt an Dritte - ohne Gegenleistung dafür.                                       Bild: © Facebook/Instagram

(18.12.2012) Der erst vor wenigen Monaten von Facebook übernommene Dienst Instagram hat soeben die Änderung seiner Nutzungsbedingungen bekanntgegeben, die ab 16.01.2013 automatisch für alle Instagram-Teilnehmer gelten (siehe blog.instagram.com: Privacy and Terms of Service Changes on Instagram - Der hier verlinkte Blogeintrag wurde allerdings nachträglich komplett geändert! - siehe Nachtrag am Ende dieser Meldung). Instagram erhält damit unter anderem das Recht zur kommerziellen Verwertung der Instagram-Fotos. Eine Beteiligung an solcherart erzielten Einnahmen für den Fotografen gibt es ausdrücklich nicht.

Instagram ist ein Dienst, der über Apps für Smartphones Fotos so umwandelt, sodass sie ähnlich wie Fotos von Billigkameras aus der Film-Ära ausschauen. Dabei kann man zwischen unterschiedlichen Stilen wählen - irgendwas zwischen seinerzeitigen Instamatic-Knipskameras, Holga und Lomo; allerdings aufgenommen über das Handy. "Instamatic"-Kameras waren Billigkameras von Kodak, typischerweise mit Primitivst-Einstellungen wie Sonne/Wolke, Fixfocus-Plastik-Objektiv und entsprechend aussehenden Resultaten. Von "Instamatic" ist wohl auch der Name "Instagram" abgeleitet.

Die Fotos werden nach der Aufnahme von der App mit dem gewünschten Filter bearbeitet, danach zur Website von Instagram - oder sonstigen Social Networks oder Fotoportalen - hochgeladen und dort in eigenen Galerien präsentiert.

Eventuell auch Haftung für Ansprüche abgebildeter Personen bei Nutzung

Für alle zu Instagram hochgeladenen Fotos beansprucht nun Instagram Nutzungs- und Verwertungsrechte - inklusive Lizenzierung auch gegen Entgelt an Dritte - ohne Gegenleistung dafür.

Wenn auf den Fotos Personen zu erkennen sind, dann könnten diese bei einer solchen Verwertung wohl Honorarforderungen oder Schadensersatzforderungen an den Fotografen stellen, der daran eigentlich nichts verdient und keine Gewalt über die Art der Nutzung seiner Fotos hat. Er gibt aber dieses Recht an Instagram ab und ist dadurch wohl haftbar dafür, wie die Fotos verwendet werden. Es ist schließlich ein Unterschied ob jemand einer Veröffentlichung im nicht-kommerziellen Kontext - also innerhalb eines Social Networks oder innerhalb eines privaten Blogs - zustimmt, oder ob ein Foto dann evtl. für Inserate von Werbeagenturen verwendet wird, die Instagram dafür bezahlen.

Das kommerzielle Potential mit Fotos von angeblich 100 Mio. Instagram-Teilnehmern ist freilich urgewaltig. Beispielsweise alle Fotos, in denen Firmenschilder einer bestimmten Marke vorkommen für Werbekampagnen oder auch alle Fotos, die in einer bestimmten Region aufgenommen wurden als Tourismuswerbung.

Die neuen Bedingungen von Instagram werden ab 16. Jänner 2013 automatisch wirksam. Diese gelten auch für bereits vorher zu Instagram hochgeladene Fotos. Die einzige Möglichkeit, sich dem zu entziehen ist es, das eigene Instagram-Konto zu löschen oder zumindest alle Fotos zu entfernen. Vorher sollten wohl alle eigenen Fotos heruntergeladen werden.

Neu in den neuen Nutzungsbedingungen ist u.a. auch, dass gesponserte Inhalte oder sonstige Werbung nicht mehr als solche kenntlich gemacht werden müssen.

Wesentliche Passagen aus den neuen Nutzungsbedingungen von Instagram ab 16.01.2013

Hier sind die vier wesentlichen Passagen aus den Nutzungsbedingungen, die ab 16.01.2013 bei Instagram gelten im Original-Wortlaut (Hervorhebungen durch praktiker.at):

Instagram does not claim ownership of any Content that you post on or through the Service. Instead, you hereby grant to Instagram a non-exclusive, fully paid and royalty-free, transferable, sub-licensable, worldwide license to use the Content that you post on or through the Service, except that you can control who can view certain of your Content and activities on the Service as described in the Service's Privacy Policy, available here: http://instagram.com/legal/privacy/.

Some or all of the Service may be supported by advertising revenue. To help us deliver interesting paid or sponsored content or promotions, you agree that a business or other entity may pay us to display your username, likeness, photos (along with any associated metadata), and/or actions you take, in connection with paid or sponsored content or promotions, without any compensation to you.

If you are under the age of eighteen (18), or under any other applicable age of majority, you represent that at least one of your parents or legal guardians has also agreed to this provision (and the use of your name, likeness, username, and/or photos (along with any associated metadata)) on your behalf.

You acknowledge that we may not always identify paid services, sponsored content, or commercial communications as such.

Zumindest alle Bilder löschen, wenn man diese "Sondernutzung" nicht will

"praktiker" empfiehlt Instagram-Teilnehmern, die mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, alle ihre Fotos herunterzuladen und diese danach rechtzeitig vor Mitte Jänner bei Instagram zu löschen. Möglicherweise machen das so viele Teilnehmer, sodass Instagram diese abenteuerliche Vereinnahmung fremder Leistungen wieder aus den Nutzungsbedingungen streicht.

Evtl. ist es besser vorerst nur alle Bilder zu löschen und abzuwarten, ob sich etwas ändert. Ein gelöschter Instagram-Account lässt sich nämlich nicht reaktivieren. Falls man dann doch wieder Teilnehmer werden wollte, müsste man einen neuen Account mit neuem Namen anlegen. Man stimmt dann zwar auch den neuen Nutzungsbedingungen zu - weil man ja noch Teilnehmer ist -, aber wenn keine Bilder da sind, dann gibt es auch keine, die von Instagram eigenmächtig vermarktet werden könnten.

Einen Dienst zum unkomplizierten Herunterladen aller eigenen Fotos gibt es - unabhängig von Instagram - beispielsweise von instaport.me. "praktiker" hat die Funktionstüchtigkeit von instaport.me nicht geprüft.

[.> Selbstverständlich: Nichts ist kostenlos. Wenn man nichts bezahlt, ist man selbst die Ware mit der man bezahlt oder die Leistung dient primär jenen, die eigentlich dafür bezahlen. Aber das Aneignen der Verwertungsrechte von Content ist ein schon zu sehr unverhältnismäßig hoher Gegenwert für einen solchen Dienst.

Nachtrag am 19.12.2012: Instagram wird als Reaktion auf mittlerweile erfolgte heftige Proteste die neuen Nutzungsbedingungen wieder ändern. Der hier in der Meldung oben verlinkte Blogeintrag wurde mittlerweile komplett geändert - die ursprüngliche Version ist verschwunden. Es wird so dargestellt, als wäre das missinterpretiert worden (siehe blog.instagram.com: Thank you, and we're listening). Wie die hier oben zitierten Auszüge aus der Version der neuen Nutzungsbedingungen von gestern zeigen, war die Formulierung sehr wohl sehr klar. Viel Raum für Interpretationen hätte es da nicht gegeben.

Es ist also eine faustdicke Lüge, dass das nun so dargestellt wird, dass die ursprüngliche Version lediglich falsch interpretiert wurde ("Legal documents are easy to misinterpret." - im verlinkten Blogbeitrag). Der Instagram-User sei also lediglich zu blöd.

Außerdem wird in der Hauptsache lediglich festgestellt, dass die Fotos Eigentum der User seien. Das ist aber sowieso klar und darum ging es ja auch gar nicht. Es ging ja darum, dass die auch kommerzielle Nutzung durch Instagram beliebig sein sollte resp. immer noch sein soll. Das ist nämlich auch jetzt nicht so klar. Diese "Klarstellung" ist also eigentlich inhaltsleer. Die neue Version der Nutzungsbedingungen ist vorläufig noch nicht bekannt. - "praktiker" empfiehlt diese dann letztendlich gültig werdenden neuen Nutzungsbedingungen von Instagram genau zu lesen.

Es sollen sich aufgrund dieser Sache bereits massenhaft Teilnehmer von Instagram abgemeldet haben und bedeutende "User" wie u.a. auch "National Geographic" und einige Netz-Prominente haben bereits kundgetan, Instagram "endgültig" nicht mehr nutzen zu wollen.

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1412:
TERMIN-TIPP FÜR PRAKTIKER

Technisches Museum: Sonderausstellung Roboter

[BILD] Prof. DI Claus Christian Scholz-Nauendorff mit Roboter MM8 - (c) Felix WesselyDer Roboter-Pionier aus Wien Prof. DI Claus Christian Scholz-Nauendorff machte weltweit Furore mit seinen Robotern. Zumindest sein prominentestes Modell, MM7 "Selektor" ist auch in der Roboter-Sonderausstellung im Technischen Museum in Wien zu bestaunen. Hier im Bild im Jahr 1990 mit seinem Roboter MM8 mit elektromotorisch bewegten Gelenken.                                 Bild: Felix Wessely

(17.12.2012) Ende voriger Woche hatte im Technischen Museum Wien die bis kommenden Juli laufende Sonderausstellung "Roboter. Maschine und Mensch?" begonnen. Gezeigt werden Roboter aller Spielarten vom Spielzeugroboter über die faszinierenden menschenähnlichen oder staubsaugenden Haushalts-Roboter bis zu Industrie-Robotern oder Robotern für Sonderaufgaben wie Entschärfen von Sprengstoff, in der Medizin und Reinigen von Kanälen.

Die Ausstellung zeigt Geschichte, aktuelle Trends und Visionen der Robotik anhand einzigartiger Objekte: Historische Automaten, futuristische Blechmänner der 1950er-Jahre, Spielzeugroboter und Maschinenwesen aus der Welt der Kunst und des Theaters, aber auch moderne Industrie-, Haushalts- und Überwachungsroboter geben sich ein Stelldichein.

Die Wegbereiter der Roboter sind vielfältig und reichen teils bis in die Antike zurück. Mechanische Experimente im 16. Jahrhundert, wundersame Automaten wie die "Allesschreibende Wundermaschine" von Friedrich Knaus, aber auch Dampfmaschinen und Fernsprechanlagen ebneten den Weg für neue Entwicklungen: So können Roboter heute durch künstliche Intelligenz scheinbar selbständig handeln und zunehmend besser mit Menschen interagieren.

Im interaktiven Bereich der Ausstellung, dem RoboLab, können Besucher auf spielerische Weise erfahren, wie ein Roboter funktioniert und was hinter dem Äußeren von Robotern steckt. Das vom Ars Electronica Futurelab entwickelte RoboLab vermittelt das Programmieren und Steuern von Robotern und bietet damit spannende Einblicke in die sensor- und processorengesteuerten Denkzentralen unserer maschinellen Assistenten.

Roboter MM7 Selektor vom Wiener Prof. DI Scholz-Nauendorff auch zu sehen

Unter den Exponaten Österreichischer Entwickler und Wissenschafter ist auch der MM7 Selektor, ein Roboter in Menschengestalt, 182 cm groß und mit Fähigkeiten wie dem Einschenken von Getränken oder Anzünden einer Zigarette womit sein Schöpfer Prof. DI Claus Christian Scholz-Nauendorff aus Wien-Landstraße weltweit große Aufmerksamkeit erregt hatte. "praktiker" hatte DI Scholz-Nauendorff, der sich neben der Nachbildung des menschlichen Bewegungsapparats auch mit Künstlicher Intelligenz beschäftigt hatte eine Titelstory in Heft Nr. 6/1990 gewidmet.

DI Scholz-Nauendorff war damals 75 Jahre alt. Er ist im Jahr 1992 verstorben. "praktiker" hat in diesem Bericht auch die von ihm geschaffenen Roboter MM6 aus dem Jahr 1958 bis MM9 aus dem Jahr 1973 beschrieben.

Ausstellung "Roboter. Maschine und Mensch?"
vom 14.12.2012 bis 14.07.2013
Technisches Museum Wien
1140 Wien, Mariahilfer Straße 212

=>> www.technischesmuseum.at

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1411:

Elektrojournal ist 85 Jahre alt: Gratulation!

[BILD] Elektrojournal-Sonderheft 85-Jahre-Jubiläum - (c) ElektrojournalDas Sonderheft zum 85-Jahre-Jubiläum des Elektrojournal erhalten alle Elektro-Fachhändler und Elektro-Installateure in Österreich als Beilage zur aktuellen Ausgabe des Elektrojournal. Wenn Sie selbst kein Händler sind, fragen Sie vielleicht Ihren "Radiohändler", ob Sie sich das bei ihm anschauen können.                                 Bild: © Elektrojournal

(15.12.2012) Die Branchenzeitung für den Elektrofachhandel "Elektrojournal" wurde heuer 85 Jahre alt und hat aus diesem Anlass ein der aktuellen Elektrojournal-Ausgabe beiliegendes Sonderheft herausgebracht in dem einige der Spitzlichter in dieser Zeit und der Wandel der Branche über die Jahrzehnte präsentiert werden. Das Elektrojournal ist bereits seit mehreren Jahrzehnten ein Produkt des Österreichischen Wirtschaftsverlags. Gegründet wurde es als "Radio-Handel und -Export" vom Erb-Verlag im Jahr 1927.

Die heutige Redaktion mit Vera Bauer, Wolfgang Sedlak und Alexander Zechmeister unter der Leitung der beiden Chefredakteure Reinhard Ebner und Christian Lanner ist in die Tiefen der Geschichte seit der Gründungszeit eingetaucht und hat ein Sonderheft aus dem Jubiläums-Anlass gestaltet. Das Elektrojournal ist für Fachhändler im Abonnement erhältlich.

Das Elektrojournal ist Österreichs bedeutendste Fachzeitschrift für Elektro-Fachhändler resp. deren Mitarbeiter. Und zwar mit separaten Teilen für die Handelsprofis und die Installationsprofis in "Wendetechnik". Es gibt also keine Rückseite, sondern die letzte Umschlagseite ist die andere Titelseite für die zwei Schwerpunkte. Das heutige Elektrojournal, ist in der Zwischenkriegszeit - als der Radioapparat populär wurde - erstmals unter dem damaligen Titel "Radio-Handel und -Export" erschienen.

[BILD] Schrack TR1 - (c) Felix Wessely
Bild: Felix Wessely So sah ein Radioapparat aus der Zeit der Gründung des heutigen Elektrojournal im Jahr 1927 aus: Schrack TR1 Einkreis-LW/MW-Empfänger für Kopfhörer aus der Sammlung von Franz Mock, Krems. Mit Radio Hekaphon in Wien gab es bereits 1923 einen Radiosender; vorerst illegal, aber geduldet. Ab 1924 offiziell von der RAVAG.

"Radio-Export" wohl deswegen, weil es damals eine sehr stark wachsende Industrie mit Radioapparate-Herstellern gegeben hatte. Später war Österreich auch international weit bekannt als Herkunftsland von Fernsehapparaten und Tonbandgeräten. Klingende große Namen aus dieser großen Elektronik-Vergangenheit sind - um nur einige zu nennen - Radione/Minerva, Eumig, Hornyphon, Ingelen, Kapsch, Schrack und die knapp nach Ende des 2. Weltkriegs gegründeten Firmen AKG und Stuzzi. Kapsch und Schrack gibt es weiterhin; diese sind aber heute nicht mehr in der Unterhaltungselektronik tätig.

Heute existiert davon innerhalb der Unterhaltungselektronik gerade noch die anhaltend weltweit renommierte AKG Acoustics, die heuer ihr 65-Jahre-Jubiläum gefeiert hatte (siehe Meldung vom 08.06.2012: AKG Acoustics feiert 65-jähriges Firmenjubiläum). Alle anderen Namen sind verschwunden. Für die Marke Minerva gab es eine - leider nur kurzzeitige - Wiederbelebung mit Fernsehern von 2008 bis 2011 (siehe Meldung vom 09.05.2011: Minerva: Österreichischer Fernsehtraum ist vorbei). Der einzige jüngere - 20 Jahre junge - "Global Player" aus Österreich in diesem Bereich ist Heinz Lichtenegger mit "Pro-Ject" - vor allem mit Plattenspielern.

Ing. Viktor Stuzzi hat beispielsweise mit dem "Memocord" das weltweit erste Taschendiktiergerät entwickelt und auch weltweit ausgeliefert. Eumig war ursprünglich sehr erfolgreich mit Radios und sorgte zuletzt in der Unterhaltungselektronik mit einem exzellenten, computergesteuerten Tapedeck für die Compact-Cassette für großes Aufsehen in der Welt der Audiophilen. Eumig war aber weltweit vor allem eine der führenden Marken für Schmalfilmkameras und Schmalfilmprojektoren. - Diese Goldenen Zeiten einer großen österreichischen Unterhaltungselektronik-Industrie mit zahlreichen Herstellern sind mittlerweile vorbei. Heute wird in Österreich primär mit importierten Produkten aus diesem Bereich gehandelt.

"praktiker" gratuliert dem auch heute so erfolgreichen Team sehr herzlich und wünscht anhaltenden Erfolg!

=>> www.elektrojournal.at

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ITM praktiker [www.praktiker.at] - MELDUNG Nr. 1410:

Sony CP-F1LSA/CP-F2LSA: USB-Power-Packs für Handy

[BILD] USB-Power-Pack Sony CP-F1LSA mit Sony-Xperia-J-Smartphone - (c) SonyVon Sony kommen zwei neue tragbare USB-Power-Packs mit Li-Polymer-Akku, die alle portablen Geräte mit USB-Ladebuchse dann mit Strom versorgen, wenn deren Akkus unterwegs die Energie ausgeht. - Hier im Bild das kleinere Modell Sony CP-F1LSA, verbunden mit einem Sony-Xperia-J-Smartphone.                     Bild: © Sony

(14.12.2012) Sony hat heute zwei neue Power-Packs mit Li-Polymer-Akku für Mitte Dezember angekündigt. Beide Modelle - Sony CP-F1LSA und CP-F2LSA - stellen am Ausgang 5 Volt bereit und können daher für den Betrieb oder das Aufladen von allen akkubetriebenen Geräten verwendet werden, die den standardisierten 5-Volt-USB-Anschluss haben. Das ist praktisch für unterwegs, wenn keine sonstige Auflademöglichkeit zur Verfügung steht. Da fast alle neueren Geräte über USB-Anschlüsse geladen oder stromversorgt werden können, kann man das eine Gerät für mehrere portable Geräte wie Smartphones, Tablets oder Kameras verwenden. Beide Modelle haben ein sehr schlankes Aluminiumgehäuse und können daher wie eine Brieftasche leicht eingesteckt werden.

Die beiden neuen USB-Power-Packs lassen sich wahlweise über ein Netzgerät oder über den USB-Anschluss eines Computers oder Notebooks aufladen. Das mitgelieferte Stecker-Netzgerät ermöglicht das gleichzeitige Aufladen des Ladegeräts und eines weiteren portablen Geräts. Ein 50 cm langes Micro-USB-Kabel liegt beiden Modellen bei.

Der Li-Polymer-Akku, mit dem beide Ladegeräte ausgestattet sind, verfügt voll geladen nach einem Jahr noch über bis zu 80% seiner geladenen Kapazität und hat daher eine sagenhaft kleine Selbstentladung. Er kann 500-mal aufgeladen werden. Beide Modelle sind von Haus aus etwa "halb voll" geladen, sodass man diese sofort zum Aufladen resp. Betreiben eines Geräts verwenden kann.

Hier kurz die Eckdaten:

  • Sony CP-F1LSA: Eingang: 5 VDC; Ausgang: 5 V / 1,5 A max.; Größe: ca. 70 x 128 x 9 mm; Gewicht ohne Netzgerät: ca. 125 g; Akku-Kapazität: 3 Ah, Aufladedauer über mitgeliefertes Steckernetzgerät: ca. 4 Stunden. - Preis knapp 70 EUR.
  • Sony CP-F2LSA: Eingang: 5 VDC; Ausgang: 5 V / 2,1 A max.; Größe: ca. 70 x 131 x 13 mm, Gewicht ohne Netzgerät: ca. 198 g; Akku-Kapazität: 7 Ah, Aufladedauer über mitgeliefertes Steckernetzgerät: ca. 7,5 Stunden. - Preis knapp 80 EUR.

Die Aufladedauer über einen Standard-USB-Anschluss ist etwa doppelt so lang wie beim Aufladen über das Steckernetzgerät; bei USB-Anschluss mit kleinerer Leistung ist es entsprechend länger. Beide Modelle sind für eine Betriebstemperatur von 0° bis 35°C geeignet. Das mitgepackte Stecker-Netzgerät arbeitet an Netzspannungen 100 bis 240 V, 50/60 Hz AC. Über die Werte für den Ausgang gibt es vom Hersteller keine Angaben, aber aufgrund der sonstigen Angaben sind es 5 VDC und ca. 1,2 A. Es wiegt inkl. angeflanschtem Netzstecker ca. 60 g.

Beide Modelle sollen ab Mitte Dezember verfügbar werden.

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